Beschreibung
Die heimlichen Herrscher und ihre politische Handlanger.
Sollen die steuerzahlenden Bürger tatsächlich die einzigen sein, die für die Finanzkrise zur Kasse gebeten werden? Wolfgang Hetzer untersucht, ab wann die Konstruktion undurchschaubarer Finanzprodukte kriminell ist, und zeigt die fließenden Übergänge von professionellem zu wirtschaftskriminellem Handeln. Vor allem aber fragt er, wie die Akteure strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Finanzkrise ist kein Ergebnis einer Naturkatastrophe, wie uns häufig vorgegaukelt wird. Außerdem unterstellt der Begriff "Krise", dass es sich um ein vorübergehendes Ereignis handelt, das durch Krisenmanagement beherrschbar ist. So wird davon abgelenkt, dass Organisationen, Institutionen, Einzelpersonen und Gruppen - als übliche Bankengeschäfte getarnt - hemmungslos ihre eigenen Interessen verfolgt haben. Mit krimineller Energie haben sie große Mengen Geld bewegt und in Netzwerken, die der Organisierten Kriminalität vergleichbar sind, dubiose Geschäfte getätigt. Doch die strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehens hat bisher nicht stattgefunden. Wolfgang Hetzer fragt nach den Gründen und untersucht, welche Straftatbestände greifen könnten. Für ihn ist es höchste Zeit, dass das traditionell gegen die "Unterschicht" eingesetzte Strafrecht auch endlich gegen die "Oberschicht" angewendet wird.
Autorenportrait
Wolfgang Hetzer, Dr. der Rechts- und Staatswissenschaft, leitet seit 2002 die Abteilung "Intelligence: Strategic Assessment& Analysis" im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Brüssel. Zuvor Referatsleiter im Bundeskanzleramt, zuständig für die Aufsicht über den BND in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und strategische Überwachung der Telekommunikation
Leseprobe
EINLEITUNG Die pflichtwidrige Vernichtung fremden Kapitals ist eine Straftat. Diese Auffassung hatte der amtierende Bundespräsident Christian Wulff zu Beginn des Jahres 2009 noch in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident Niedersachsens vor dem Hintergrund der Finanzkrise öff entlich geäußert. Sie beschreibt weder die Rechtslage noch die Realität zutreffend. Es gibt keinen Straftatbestand der "Kapitalvernichtung". Und bislang ist noch niemand wegen der Verursachung der Finanzkrise rechtskräftig verurteilt worden. Hinter der Aussage des jetzigen Bundespräsidenten steckt wohl nur ein Wunschdenken, wenn auch ein sehr nachvollziehbares. Dafür gibt es gute und schlechte Gründe. Niemals zuvor haben so wenige Menschen so vielen einen derart hohen Schaden zugefügt, wie dies in der bisherigen und sich weiter verschärfenden Finanzkrise geschehen ist und weiter passieren wird. Die naheliegende Frage, wer hierfür die Verantwortung trägt, führt aus der Sicht des ehemaligen Bundesministers der Finanzen, Peer Steinbrück, ins "Nirwana". Sein ehemaliger Amtskollege Frank-Walter Steinmeier erkärt gar: "Wer nach der Schuld fragt, liegt falsch."1 Und für den Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, ist niemand verantwortlich, weil es sich "nur" um ein Regulierungsversagen handelt. Das Muster dieser Entwicklung scheint sich in einer Umformulierung des berühmten Romans von Robert Musil, Mann ohne Eigenschaften, in "Eigenschaften ohne Mann" zu verbergen. Die Teilnahme an Systemkriminalität ist offensichtlich ohne Strafbarkeitsrisiko. Die verantwortlichen Akteure auf den Finanzmärkten, die Politiker in den Aufsichtsgremien von Finanzinstituten und die Mitglieder der Parlamente scheinen auf den ersten Blick keine persönliche Schuld zu tragen. Das ist bemerkenswert, sind die schädlichen Wirkungen konkreten menschlichen Verhaltens doch nicht mit den Folgen einer Naturkatastrophe zu verwechseln. Es geht nicht nur um die Bemessung des tatsächlichen Schadens individueller Anleger und Sparer. Wir stehen vor einem Szenario der Staatskrisen, in deren bisherigem Verlauf ganze Wirtschaftsregionen und Währungssysteme bis in die Grundfesten erschüttert wurden. Ein Ende ist nicht absehbar. Die Bestrafung einzelner Täter und Gruppierungen wird keine grundsätzliche Abhilfe schaffen können. Soweit sich bestimmte Personen aber strafbar gemacht haben, ist und bleibt deren Verfolgung ein Gebot der Gerechtigkeit. Das Strafrecht ist in seiner geg
Inhalt
Vorwort von Martin Schulz
Einleitung
1. Am Abgrund
Das Beispiel Hypo Real Estate
Peer Steinbrück und die "Schuldfrage"
Ist die Krise schon vorbei?
Dieses Mal ist alles anders
Einsichten eines Finanzministers
Die Ellenbogengesellschaft der Topmanager
Maschinenherrschaft auf den Finanzmärkten
2. Riskante Produkte und Geschäftsmodelle
Schuld sind immer nur die anderen
Deregulierung der Finanzmärkte als neoliberales Globalisierungsprojekt
Rot-grüne Wegbereiter des Shareholder-Kapitalismus
Mehr Geschäfte mit immer weniger Kapital
3. Die Öffnung des deutschen Luftraums
für die Heuschrecken dieser Welt
Strategien der Hedge-Fonds-Manager
Hedge-Fonds und Geldwäsche
Gegenmaßnahmen
4. Finanzmarkt und Mafia
Eine Kultur des Betrugs
Neue Formen der Organisierten Kriminalität
Wie Organisierte Kriminalität defi niert wird
Finanzkrise und Organisierte Kriminalität
5. Business und Betrug
Einladung zum Betrug: steuerfreie Enklaven
Das Weltbild eines Bankangestellten
Die Geburtsstunde des Goldesels
6. Strukturierte Finanzprodukte und Strafrecht
Kapitalmarktkriminalität
Die Rolle der Ratingagenturen: aus Dreck Gold machen
Wie die Verbriefungen funktionierten
7. Möglichkeiten der Strafverfolgung
Untreuetatbestand
IKB Deutsche Industriebank AG
Untreue oder Unfähigkeit?
8. Die zweifelhaften Machenschaften mancher Banken
Eine feine Adresse: Privatbank Sal. Oppenheim
Die Geschäfte der HSH Nordbank
Die unheilige Allianz von Politikern und Bankern: Hypo Group Alpe Adria und die Bayern LB
Schluss: Korruption als Leitkultur
Anmerkungen
Abkürzungen
Glossar
Literatur
Informationen zu E-Books
„E-Book“ steht für digitales Buch. Um diese Art von Büchern lesen zu können wird entweder eine spezielle Software für Computer, Tablets und Smartphones oder ein E-Book Reader benötigt. Da viele verschiedene Formate (Dateien) für E-Books existieren, gilt es dabei, einiges zu beachten.
Von uns werden digitale Bücher in drei Formaten ausgeliefert. Die Formate sind EPUB mit DRM (Digital Rights Management), EPUB ohne DRM und PDF. Bei den Formaten PDF und EPUB ohne DRM müssen Sie lediglich prüfen, ob Ihr E-Book Reader kompatibel ist.
Wenn ein Format mit DRM genutzt wird, besteht zusätzlich die Notwendigkeit, dass Sie einen kostenlosen Adobe® Digital Editions Account besitzen. Wenn Sie ein E-Book, das Adobe® Digital Editions benötigt herunterladen, erhalten Sie eine ASCM-Datei, die zu Digital Editions hinzugefügt und mit Ihrem Account verknüpft werden muss. Einige E-Book Reader (zum Beispiel PocketBook Touch) unterstützen auch das direkte Eingeben der Login-Daten des Adobe Accounts – somit können diese ASCM-Dateien direkt auf das betreffende Gerät kopiert werden.
Da E-Books nur für eine begrenzte Zeit – in der Regel 6 Monate – herunterladbar sind, sollten Sie stets eine Sicherheitskopie auf einem Dauerspeicher (Festplatte, USB-Stick oder CD) vorsehen. Auch ist die Menge der Downloads auf maximal 5 begrenzt.